Erklärung des SV 1948 Ferch e.V. zum Kinder- und Jugendschutz:
Wir nehmen den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ernst !
Der SV 1948 Ferch e.V. übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in unserem Sportverein.
Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz in Bezug auf das Bundeskinderschutzgesetz.
Die Kinder- und Jugendbetreuung erfolgt durch den Einsatz geeigneter Personen. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ist für Vorstandsmitglieder, Trainer und Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport sowie für alle Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Maßnahmen des SV 1948 Ferch e.V. obligatorisch.
Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
Der SV 1948 Ferch e.V. hat eine Vertrauensperson, Frau Nadine Stephan als Ansprechpartnerin für Anfragen aller Art sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Sektionen und Betreuer bestimmt und vermittelt auf Wunsch fachliche Beratungsstellen. Der SV 1948 Ferch e.V. verpflichtet alle Personen, die in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in unserem Verein tätig sind und Kontakt zu Minderjährigen haben,
– ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen,
– die Führungszeugnisse regelmäßig zu aktualisieren
Darüber hinaus gilt unser Konzept für folgende Punkte:
Aus diesem Grund wude dem SV 1948 Ferch e.V. das "Gütesiegel Kinderschutz" vom Kreissportbund Potsdam-Mittelmark verliehen.
Wir sind uns der hohen Herausforderung und Verantwortung bewusst.
Der Schutz und das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen haben für uns oberste Priorität.